Grundsätzliches
zur Tanztherapie
Aufbauend auf den Modulen 1 + 2 (Diplom Integrative Tanzpädagogik) und dem Modul 3 (Therapeutischer Tanz) bietet die Ausbildungssektion „Integrativer Tanz“ der AGB nun in Zusammenarbeit mit EZETTHERA ein Modul 4 Tanztherapie an. Ausbildungspartner ist das EZETTHERA – Europäisches Zentrum für Tanztherapie, Geyerspergerstraße 25, D-80689 München (Leitung Susanne Bender)
Die Grundlagen der Zusammenarbeit von AGB und EZETTHERA:
EZETTHERA ermöglicht den AbsolventInnen der AGB-Qualifizierungsstufe 3 (Diplom Therapeutischer Tanz) die Teilnahme am Modul 4 (Diplom Tanztherapie)
Der erfolgreiche Abschluss vom Modul 4 (inkl. Prüfung und Abschlussarbeit) wird mit dem Abschlussdiplom „Tanztherapie“ von EZETTHERA bestätigt. Mit Erfüllung der Eintrittsvoraussetzungen und die Aufnahme in Modul 4 gelten die AGB-AbsolventInnen als den TeilnehmerInnen der EZETTHERA-Tanztherapieausbildung gleichgestellt.
Organisation:
Bei einer geringeren Zahl an InteressentInnen besuchen die AbsolventInnen von Modul 4 die vorgesehenen Kurse in laufenden Ausbildungsgruppen von EZETTHERA.
Sollte die Anzahl der zu Modul 4 angemeldeten InteressentInnen die Kapazität der laufenden Gruppen übersteigen, wird in Kooperation mit der Lehrgangsleiterin des Aufbaulehrgangs Therapeutischer Tanz eine eigene Gruppe angeboten.
Voraussetzungen für den Eintritt in das Modul 4 Tanztherapie:
- Diplom „Integrative Tanzpädagogik“ (Qualifizierungsstufe 2) der AGB – Ausbildungsressort Integrativer Tanz (460 Ausbildungseinheiten a 50 Min.)
- Diplom „Therapeutischer Tanz“ (Qualifizierungsstufe 3) der AGB – Ausbildungsressort Integrativer Tanz (240 Ausbildungseinheiten a 50 Min.)
- Eignungsempfehlung der Ausbildungsleiterin des Lehrgangs „Therapeutischer Tanz“ oder bei fehlender Eignungsempfehlung erfolgreiches Zulassungsverfahren durch EZETTHERA (für den/die AntragsstellerIn kostenpflichtig)
Anforderung (Abschlussbedingungen) und inhaltliche Gestaltung von Modul 4:
- Teilnahme an folgenden Seminaren des Ausbildungsprogramms in Systemischer Tanztherapie des EZETTHERA:
Seminar 1: Systemische Bewegungsanalyse (20 UE)
Die TeilnehmerInnen wiederholen die Laban Bewegungsanalyse und das Kestenberg Movement Profile, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die kommunikative, interpersonale Bedeutung der Bewegung gelegt wird. Systemische Untersuchungen zur Bewegungsanalyse (Dulicai, 1977) werden vorgestellt und die TeilnehmerInnen verfeinern durch Videoauf-zeichnungen ihre Beobachtungsfähigkeit. Aus dem Beobachteten werden Behandlungspläne erarbeitet.
Seminar 2: Tanztherapie in der Psychiatrie I (20 UE)
Die Bedeutung der Struktur für Psychotiker und die Umsetzung von Struktur in Bewegungsaufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Chace-Technik; Auswahl der Musik zur Verfestigung von Strukturen; Körperverzerrungen bei psychisch Kranken; Erarbeitung des Körperbildes zur Verfestigung der Realitätskontrolle; spezifische Bewegungsmuster von psychiatrischen Patienten als Hilfsmittel zur Diagnose.
Seminar 3: Tanztherapie in der Psychiatrie II (20 UE)
Die Psychopathologie der verschiedenen Krankheitsbilder, besonders Schizophrenie, affektive Störungen und Persönlichkeitsstörungen anhand des ICD 10 werden erarbeitet. Besondere Probleme der Abwehrformen bei Persönlichkeitsstörungen; Möglichkeiten und Grenzen der therapeutischen Interventionen im psychiatrischen Setting unter besonderer Berücksichtigung der Zeit und Intensität der Therapie; Einbeziehung systemischer Gesichtspunkte in die Interventionsmöglichkeiten.
Seminar 4: Tanztherapie mit Neurotikern I (20 UE)
Erarbeitung der Krankheitsbilder neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (ICD-10); Bedeutung von Grundstrukturen und die Möglichkeiten „sicherer Strukturlosigkeit“ in der tanztherapeutischen Arbeit; Spezifische Bewegungsmuster und Bewältigungsformen dieser Krankheitsbilder; Einbeziehung systemischer Gesichtspunkte in die Interventionsmöglichkeiten.
Seminar 5: Tanztherapie mit Neurotikern II (20 UE)
Erarbeitung der Krankheitsbilder Essstörungen, andere körperliche Störungen, Süchte (ICD-10); Bedeutung von Grundstrukturen und die Möglichkeiten „sicherer Strukturlosigkeit“ in der tanztherapeutischen Arbeit; Spezifische Bewegungs-muster und Bewältigungsformen dieser Krankheitsbilder; Umgang mit suizidalen Patienten; Einbeziehung systemischer Gesichtspunkte in die Interventionsmöglichkeiten.
Seminar 6: Supervision (20 UE)
Die TeilnehmerInnen erhalten die Möglichkeit, ausführlich ihre eigene Arbeit vorzustellen, so dass Diagnosen, Behandlungspläne und Interventionen überprüft werden können. Die Phasen des Therapieverlaufs mit ihren spezifischen tanztherapeutischen Interventionen und Beziehungsmustern werden dadurch noch einmal verdeutlicht.
Seminar 7: Supervision des Therapieprozesses (40 UE)
Die TeilnehmerInnen reflektieren anhand des Phasenmodells des Wachstums (Zugehörigkeit, Verantwortung, Offenheit, Trennung) ihr eigenes Therapeutenverhalten in den verschiedenen Phasen. Stärken und Schwächen jedes Einzelnen im therapeutischen Verhalten in den einzelnen Phasen wird erarbeitet. Spezifische tanztherapeutische Interventionen jeder einzelnen Phase werden diskutiert und ausprobiert.
Seminar 8: Systemische Bewegungsanalyse (20 UE)
Die systemisch-interaktiven Aspekte der Laban Bewegungsanalyse und des Kestenberg Movement Profiles werden verdeutlicht und in das entwicklungspsychologische Gesamtkonzept der Bewegungsanalyse integriert. Die TeilnehmerInnen verfeinern durch Videoaufzeichnungen ihre Beobachtungsfähigkeit. Aus dem Beobachteten werden Behandlungspläne erarbeitet.
- 30 UE Einzelsupervision bei der Ausbildungsleitung
- 130 Einheiten à 45 Minuten Einzeltherapie
- 60 UE Kollegiale Gruppensupervision (Peergruppen)
- 410 UE Praktikum (davon 210 UE eigen angeleitete Tanztherapieeinheiten mit zwei unterschiedlichen Klienten-/Patientengruppen)
- Nachweis über Tanztraining ab dem 2. Ausbildungsjahr (fortlaufende wöchentliche Kurse) oder gleichwertige Nachweise
- Theoretisch-praktische Prüfung:
Die TeilnehmerInnen erarbeiten aus ihrer aktuellen therapeutischen Arbeit eine Therapiesitzung. Davon zeigen sie eine Stunde. In einem halbstündigen Kolloquium müssen sie die theoretischen Kenntnisse ihrer Interventionen nachweisen. - Tanzgestaltung:
Die TeilnehmerInnen gestalten ein psychologisches Thema in einen Tanz und führen ihn auf. - Abschlussarbeit:
In der Abschlussarbeit (40-60 Seiten) stellen die TeilnehmerInnen die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem tanztherapeutischen Thema unter Beweis.